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Schutzrechte



PATENTE

im In- und Ausland für neue Erfindungen, die gegenüber dem Stand der Technik ausreichende Erfindungshöhe
aufweisen. Der Anmeldung folgt eine Recherche zum Stand der Technik und ein Prüfungsverfahren
(Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei), welches die Neuheitsprüfung einschließt. Die Schutzdauer beträgt maximal 20 Jahre.

EUROPAPATENTE

für eine große Zahl europäischer Länder. Der Anmeldung folgt eine zentrale Recherche und ein zentrales
Prüfungsverfahren (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei); der Schutz wirkt nach nationaler Gesetzgebung; die Aufrechterhaltung erfolgt individuell.

INTERNATIONALE PATENTANMELDUNGEN (PCT),

die in Deutschland für eine sehr große Anzahl von europäischen und außereuropäischen Staaten eingereicht
werden können. Die Recherche und ein vorläufiges Prüfungsverfahren erfolgen zentral (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei), die Patenterteilung jedoch national.

SCHUTZZERTIFIKATE,

die deutsche Patente aus dem Arzneimittelsektor ergänzen und eine Verlängerung der Schutzdauer von
maximal 5 Jahren bewirken (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei).

HALBLEITERSCHUTZRECHTE,

die für dreidimensionale Strukturen von Mikrochips für 10 Jahre gewährt werden (Kooperation mit einer
externen Anwaltskanzlei).

GEBRAUCHSMUSTER

für neue Erfindungen (einschließlich Verfahren), auch solche mit geringerer Erfindungshöhe. Auf die Anmeldung
folgt eine Recherche zum Stand der Technik, jedoch keine Neuheitsprüfung. Die Schutzdauer beträgt maximal
10 Jahre (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei).

GESCHMACKSMUSTER

zum Schutz von neuem Design. Keine Neuheitsprüfung. Die Schutzdauer beträgt maximal 15 Jahre
(Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei).

SORTENSCHUTZRECHTE

für neue Pflanzensorten (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei).

MARKEN

(Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken usw.) für Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens.
Das Erteilungsverfahren umfaßt eine Ähnlichkeitsbenachrichtigung und eine Gesetzmäßigkeitsprüfung.
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und ist immer wieder verlängerbar (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei).

INTERNATIONALE MARKEN,

die nach dem Madrider Markenabkommen aufgrund einer Heimatmarke für eine Vielzahl von Ländern
angemeldet werden können (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei).

GEMEINSCHAFTSMARKEN,

die alle EU-Staaten mit einer einzigen Registrierung umfassen (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei).

LIZENZEN

an allen gewerblichen Schutzrechten (Kooperation mit einer externen Anwaltskanzlei).


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